Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Autofahrer, der mit 200 km/h auf einer Autobahn ohne Tempolimit fuhr, zu 40 Prozent bei einem Unfall mithaftet. Und das, obwohl das Fehlverhalten eines anderen Autofahrers ursächlich für den Zusammenstoß war. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte der Fahrer durch eine mittelstarke Bremsung den Unfall vermeiden können.