Viele Senioren haben Angst vor dem Moment, in dem ihre Fahrtüchtigkeit infrage gestellt wird. Dass eine Tauglichkeitsprüfung durchaus Sinn hat, beweist der Fall eines über 90-jährigen Autofahrers. Die Polizei hatte den Mann auf einer Autobahn angehalten, weil er 30 bis 60 km/h fuhr und große Mühe hatte, die Spur zu halten. Die Führerscheinstelle forderte den Senior auf, eine hausärztliche Stellungnahme vorzulegen. Diese empfahl, die Fahrtauglichkeit des Rentners zu überprüfen. Bei der Fahrprobe stellte der Prüfer fest, dass das Fehlverhalten des Autofahrers „erheblichen Einfluss auf die Verkehrssicherheit habe“. Der Führerschein wurde entzogen. Der Rentner klagte dagegen, Begründung: Weder „das Ordnungsamt noch die TÜV-Prüfer“ seien kompetent genug, sein Fahrkönnen zu beurteilen. Auch sei das Vorgehen der Polizei rechtswidrig gewesen.

Das Verwaltungsgericht Köln (Az. 11 K 4325/12) stellte keine Fehler der Behörden fest. Die Fahrerlaubnis könne zu Recht entzogen werden, wenn sich der Fahrer als unfähig erweist. Es gebe keinen Grund für Zweifel an der Kompetenz des Sachverständigen.