Autofahrer müssen im Ausland die jeweiligen Vorschriften zu Winterreifen beachten, sonst droht ihnen laut ADAC auch dort ein Bußgeld. Die Vorgaben in anderen europäischen Ländern weichen oft von denen in Deutschland ab: Hierzulande sind Winter- oder Ganzjahresreifen bei Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf den Straßen Pflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert mindestens 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

In Italien müssen Autofahrer von November bis April in manchen Regionen generell mit Winterreifen fahren, zum Beispiel in den Provinzen Mailand und Südtirol. Reisende sollten auf entsprechende Hinweisschilder achten. In Tschechien gilt zwischen dem 1. November und 31. März für alle Straßen eine Winterreifenpflicht, Autos in Slowenien müssen vom 15. November bis 15. März damit ausgestattet sein. Außerhalb dieses Zeitraums gilt die Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen.

In Luxemburg muss seit 1. Oktober dieses Jahres mit Winterpneus gefahren werden, wenn Eis, Schneematsch oder Schnee auftreten. Keine generelle Pflicht besteht in Österreich. Aber: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen brauchen bei winterlichen Verhältnissen auf der Straße die passenden Reifen. Auch in der Schweiz gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Wer allerdings mit Sommerpneus den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht, muss ein hohes Bußgeld zahlen und haftet für den Schaden eventuell mit.