Ein Feierabend-Bier am Steuer? Weder Strafgesetzbuch noch Straßenverkehrsordnung verbieten dies. Die Zeitschrift "Auto Bild" listet in ihrer neuen Ausgabe skurrile Regeln auf, was unterwegs erlaubt und was verboten ist. Bier am Steuer ist demnach grundsätzlich erlaubt. Begeht man aber einen Fahrfehler, könnte das auf die Alkoholisierung zurückzuführen sein und es droht eine Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt. Dafür genügen 0,3 Promille.

Ähnlich kurios sind die Regeln bei Navigationssystemen: Es ist zwar erlaubt, während der Fahrt das Navi zu bedienen, also auch neue Fahrziele einzugeben. Eine SMS mit dem Handy zu schreiben oder das bloße Lesen einer Kurznachricht ist dagegen tabu. Vorsicht ist auch bei Mobiltelefonen mit integrierten Navis geboten, denn während der Fahrt dürfen Handys grundsätzlich nicht benutzt werden. Lediglich das Umlegen des Handys ist erlaubt, schon der Blick auf die Handy-Uhr ist allerdings strafbar. Ein Schwätzchen mit einem Funkgerät in der Hand - wie es viele Brummifahrer tun - ist dagegen kein Vergehen.

Im Stau Zeitung zu lesen, den linken Fuß aufs Armaturenbrett zu legen oder mit Kopfhörern zu fahren ist nicht verboten. Kommt es dadurch aber zu einem Unfall, riskiert der Fahrer die Mit- oder sogar die Alleinschuld. Das gilt auch fürs Schuhwerk. Prinzipiell darf man mit jeder Art von Schuhen fahren. Beim Unfall kann man einem Fahrer mit ungeeigneter Fußbekleidung aber Mitschuld oder Fahrlässigkeit anlasten.