Das Auto ist das meistgenutzte Verkehrsmittel für Urlaubsreisen. Dabei geraten aber laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) jährlich rund 150 000 Deutsche unverschuldet in einen Unfall im Ausland.

Hamburg. Sprachbarrieren, eine Papierflut und juristischer Aufwand prägten früher dann oft die Regulierung von Auslandsunfällen. Mittlerweile hilft in solchen Fällen der Zentralruf der Autoversicherer, ein gemeinsamer Service aller deutschen Autoversicherer. Denn jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt.

Wer zum Beispiel in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter Tel.: 0180/250 26 (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz). Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter vom Zentralruf den Kontakt zu dem zuständigen Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Wenn die Versicherung nicht bekannt ist, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln.

Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung nach dem Urlaub von zu Hause aus einzuleiten und den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu informieren. Wichtig ist es, den Unfall präzise aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten. Dabei ist der Europäische Unfallbericht hilfreich, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet. Diesen Unfallbericht erhalten Autofahrer kostenlos bei ihrer Kfz-Versicherung. Ein weiteres nützliches Dokument ist die "Grüne Karte" als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Eigentlich ist sie in den EU-Ländern nicht mehr vorgeschrieben, stattdessen reicht das Kfz-Kennzeichen. Trotzdem hält es der GDV für sinnvoll, sie mitzuführen. (HA)

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