Hamburg. Die futuristisch aussehenden Segway-Stehroller dürfen jetzt auf Radwegen bewegt werden - hat der Bundesrat beschlossen. Für die im Behördendeutsch auch "Selbstbalance-Roller" genannten Fahrzeuge sind Mopedkennzeichen sowie Klingel und Licht vorgeschrieben. Der Fahrer braucht mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Eine Helmpflicht fordert der Gesetzgeber hingegen nicht. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt die Fahrerlaubnis nur für Schutzstreifen, Radfahrstreifen und Radwege. Fehlen solche, ist auch das Rollen auf der Fahrbahn erlaubt, aber nur am rechten Straßenrad, nur einzeln hintereinander und nicht freihändig. Nicht erlaubt ist das Fahren auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen. Die Fortbewegung und das Anhalten werden ausschließlich durch Gewichtsverlagerungen des Fahrers gesteuert. Segways sind bis zu 20 km/h schnell und kommen mit einer Akkuladung rund 40 Kilometer weit. Die Preise für Neufahrzeuge schwanken zwischen 7000 und 10 000 Euro. (HA)