Anmietung in Deutschland kann viele Probleme mit dem Wagen im Urlaub ersparen.

München/Berlin. Der Verleiher kann kein Englisch und kein Deutsch. Der Urlauber kann die Landessprache nicht. Wer beim Leihen eines Mietwagens jetzt nicht genau die Vertragsbedingungen durchliest, kann am Ende der Ferien unangenehm überrascht werden. Streit um Geld und Versicherungsschutz gehören neben technischen Mängeln zu den häufigsten Leihwagen-Problemen in Urlaubsländern. Das beste Rezept dagegen ist der rechtzeitige Abschluss in Deutschland. Wer schon vor der Abfahrt hierzulande den Mietvertrag schließt, umkurvt laut Experten am leichtesten drohenden Ärger. "Bei einem im Inland unterschriebenen Vertrag gilt deutsches Recht", sagt Oskar Riedmeyer, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ein Prozess vor dem hiesigen Kadi sei nicht nur einfacher, sondern auch billiger als im Ausland: "Es sind keine teuren Rechtsgutachten erforderlich, und der Urlauber muss keinen ausländischen Anwalt einschalten." Eine juristische Auseinandersetzung im Ausland - etwa um Kaution, überhöhte Rechnungen für Schäden am Wagen - rentiert sich den Erfahrungen des Anwalts zufolge nicht. Bei Buchung im Inland erhalten Verbraucher oft eine Liste mit deutschsprachigen Ansprechpartnern, die ihnen im Fall des Falles weiterhelfen.

Genau hinsehen sollten Fahrer bei den Details eines ausländischen Mietvertrags. Zu den Knackpunkten gehören die Leistungen und die Kaution. Sie ist zwischen den Vertragsparteien frei vereinbar, die genaue Summe sollte im Vertrag festgeschrieben sein. Von Anfang an klar sein sollten die Bedingungen von Haftpflicht- und Kaskoversicherung. "In vielen Ländern sind die Deckungssummen niedriger als bei uns", sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Bei der Haftpflicht bestehe die Gefahr, einen Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Manchmal betrage die Summe nur 100 000 Euro, in Deutschland seien 7,5 Millionen Euro Mindestschutz festgelegt.

Einen Ausweg weist hier die "Mallorca-Police": Mit ihr lässt sich die Deckungslücke beim Haftpflichtschutz schließen. Bei manchem Anbieter ist der Zusatzschutz schon im Vertrag enthalten. Wichtig ist auch ein Blick auf die Bedingungen für den Kasko-Schutz: Nach Angaben des GDV greift die heimatliche Kaskoversicherung beim Urlaubsauto nicht. Sowohl Haftpflicht wie Kasko enthalten in der Regel aber Selbstbehalte. "Mit offenen Augen und wachem Hirn" und Ruhe, rät Katrin Müllenbach-Schlimme das Projekt Mietwagen im Urlaubsland anzugehen.

Die Expertin des ADAC in München hält es mit der eindeutigen Grundregel, "nichts zu unterschreiben, was nicht verständlich ist". Die Unterlagen sollten in deutscher Sprache, mindestens aber in Englisch vorliegen. Bei den Verträgen gebe es manchmal einige Fallstricke und teure Missverständnisse: "Muss der Wagen vollgetankt zurückgegeben werden? Was ist mit einem zweiten Fahrer oder der Rückgabe an einer anderen Station, wie es bei Rundreisen oft der Fall ist? Was kosten mehr gefahrene Kilometer?" Für solchen Service müssen die Kunden üblicherweise zusätzlich in die Tasche greifen. Wer nach der Heimkehr nicht noch Post vom Verleiher mit Nachforderungen bekommen will, sollte das wissen.