Hamm. - Wenn ein Lkw auf der Autobahn zum Überholen ansetzt, kann das dauern. Ein Bußgeld für dieses "Elefantenrennen" wegen Behinderung des nachfolgenden Verkehrs droht bereits nach 45 Sekunden. Sollte ein Lkw nach dieser Zeitspanne einen anderen Brummi auf einer zweispurigen Autobahn noch nicht überholt haben, riskiert der Fahrer ein Bußgeld von 80 Euro. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Damit haben die Richter die vage Formulierung in der Straßenverkehrsordnung konkretisiert, die lediglich von der Notwendigkeit einer "höheren Geschwindigkeit" des Überholenden spricht (OLG Hamm, Az.: 4 Ss Owi 629/08).