Der Elektroroller Segway setzt sich immer mehr auf deutschen Straßen durch. Nachdem bereits acht Bundesländer die Nutzung auf Rad- und Gehwegen per...

Berlin. Der Elektroroller Segway setzt sich immer mehr auf deutschen Straßen durch. Nachdem bereits acht Bundesländer die Nutzung auf Rad- und Gehwegen per Ausnahmeregelung genehmigt haben, wird derzeit eine bundesweite Zulassung diskutiert.

Der einachsige Roller mit den zwei parallelen Rädern wird im Stehen gefahren und mit Gewichtsverlagerung beschleunigt und abgebremst. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Für einen Richtungswechsel muss der an einer senkrechten Achse angebrachte Lenker nach rechts oder links gedrückt werden. Voraussetzung für das Fahren mit dem abgasfreien Fortbewegungsmittel ist der Besitz eines Mofaführerscheins, eine Helmpflicht besteht dagegen bislang nicht. Allerdings kann das Segway-Fahren zur Selbstüberschätzung führen. Nach Angaben der Unfallforschung der Versicherer (UDV) überfordern etwa plötzlich auftretende und nicht vorhersehbare Situationen einen Anfänger. Auch eine Notbremsung aus 15 km/h könne nur von geübten Fahrern sicher gemeistert werden.

Für eine bundesweite Zulassung fordert die UDV deshalb, dass Segways nur nach einem speziellen Training im Straßenverkehr benutzt werden dürfen. Hauptsächlich sollten die Stehroller auf Radwegen unterwegs sein. Sind die nicht vorhanden, sollte aus Sicht der Unfallforscher lieber in Fußgängerzonen und auf Gehwegen mit maximal 6 km/h gefahren werden, anstatt mit 20 km/h auf der Straße. Der Versicherungsschutz ist wie bei einem Mofa durch ein Versicherungskennzeichen gewährleistet.