Düsseldorf. Wer seinem Ärger im Verkehr allzu freimütig und gestenreich Ausdruck verleiht, riskiert ein saftiges Bußgeld. Beleidigende Gesten im Straßenverkehr wie etwa das Herausstrecken der Zunge kostet 150 Euro, den Vogel zeigen wird mit 1000 Euro geahndet und der Stinkefinger kann sogar bis zu 4000 Euro kosten. Denn juristisch kann es sich bei Vogel, oder Stinkefinger und Co. nämlich um eine Beleidigung handeln. Bei tätlichen Beleidigungen kann es sogar zu Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren kommen.

Für Beleidigungen im Straßenverkehr werden üblicherweise Geldstrafen verhängt. Da es hier aber keinen einheitlichen Strafenkatalog gibt, variiert das Strafmaß. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters, die Umstände der Tat und nicht zuletzt das Gericht, vor dem verhandelt wird, spielen eine Rolle. Das Maß aller Dinge ist jedoch der Tagessatz. Seine Höhe ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30 Tage. Allerdings ist der Höchstsatz auf 5000 Euro beschränkt. Meist werden für eine Beleidigung 10 bis 30 Tagessätze verhängt. Die herausgestreckte Zunge liegt mit durchschnittlich 150 Euro eher am unteren Ende der Skala. Für die Scheibenwischergeste waren schon mal 350 Euro zu zahlen und der Kreis aus Daumen und Zeigefinger als das A-Lochzeichen kann bis zu 750 Euro kosten.

Richtig teuer wird es, wenn sich die Beleidigung gegen einen Polizisten richtet. Wer einem Ordnungshüter den gestreckten Mittelfinger zeigt, kann mit bis zu 4000 Euro bestraft werden und die herausgesteckte Zunge kann sich auf 300 Euro verteuern. Und Vorsicht: Der böse Finger ist auch dann eine Beamtenbeleidigung, wenn er sich gegen das Objektiv einer Videoüberwachungskamera richtet. Nach einem Urteil des Bayerischem Obersten Landesgericht (Bay ObLG, 5 St RR30/2000) wird dadurch eine sogenannte befasste Amtsperson beleidigt, nämlich der diensttuende Beamte, der hinter dem Monitor sitzt. 40 Tagessätze sind dafür durchaus einzukalkulieren.