KÖLN. Die Abgasuntersuchung (AU) sorgt bei den Motorradfahrern immer noch für Verwirrung. Sie ist vor einem halben Jahr eingeführt worden. Der gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführte Umweltcheck ist für alle Motorräder und Roller mit amtlichen Kennzeichen und der Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989 Pflicht. Bikes, die vor diesem Datum erstmals zugelassen wurden, sind also nicht betroffen. Die Abgasuntersuchung besteht aus einem Abgastest und einer Geräuschmessung im Stand.

Der TÜV Rheinland legte auf der Intermot nun eine Bilanz der ersten sechs Monate AU bei Motorrädern vor. Demnach kommen die meisten Fahrzeuge ohne Probleme durch die Überprüfung. "Bei zu hohen CO-Werten hilft oft eine Korrektur am Vergaser", erklärt Manfred Wecking, Motorradexperte der Prüforganisation. Als Grenze für den CO-Gehalt im Abgas gelten die Vorgaben der Hersteller oder maximal 4,5 Volumenprozent im Leerlauf der Motorräder mit ungeregeltem oder ohne Katalysator.

Für Bikes mit geregeltem Kat liegen die Grenzwerte bei 0,3 Prozent bei einer Drehzahl von rund 2500 Umdrehungen pro Minute. Davon ausgenommen sind nur ältere G-Kat-Modelle, die nach Herstellerangaben noch rund ein Prozent im Leerlauf erreichen dürfen. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn an einem Katalysator-Fahrzeug ein für dieses Modell zugelassener Schalldämpfer ohne Kat nachgerüstet worden ist. Hier gilt der 4,5-Prozent-Wert im Leerlauf als Limit.

Da Motorradfahrer häufig Fragen zur Abgasuntersuchung haben, hat der TÜV Rheinland eine spezielle Telefonhotline dafür eingerichtet. Sie ist erreichbar unter der Nummer 0180/500 8838. Die Kosten betragen zwölf Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz.