Köln. Wer seine Autoschlüssel außerhalb der Geschäftszeiten in den Briefkasten der Werkstatt wirft, handelt grob fahrlässig. Wird der Briefkasten aufgebrochen und das Auto gestohlen, kann die Kfz-Versicherung nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln die Übernahme des Schadens verweigern. Vielfach ist es üblich, das Auto abends für die Inspektion am nächsten Tag vor der Werkstatt abzustellen und den Schlüssel in den Briefkasten zu werfen. Diese Praxis hat sich allerdings längst bis zu den Autodieben herumgesprochen. Es empfiehlt sich daher, vor dem Wartungs- oder Reparaturtermin einen Zweitschlüssel persönlich in der Kfz-Werkstatt abzugeben. (mid)