Falsch bezogene Sitze stellen bei einem Neuwagen einen Mangel dar - entschied das Landgericht Saarbrücken. Ein Kunde hatte einen Pkw mit...

München. Falsch bezogene Sitze stellen bei einem Neuwagen einen Mangel dar - entschied das Landgericht Saarbrücken. Ein Kunde hatte einen Pkw mit Leder-Innenausstattung geordert, ausgeliefert wurde aber ein Wagen mit Teilledersitzen. Da eine Aufforderung zur Nachbesserung ohne Wirkung blieb, klagte der Kunde - und gewann. Laut ADAC ist eine vertraglich festgelegte Ausstattung beim Neufahrzeug verbindlich. Dabei ist es unerheblich, ob ein entsprechendes Fahrzeug dem Händler zur Verfügung steht oder nicht (Az.: 9 O 188/08).