Autounfälle müssen rechtzeitig der Versicherung gemeldet werden - sonst geht der Schutz durch die Kaskoversicherung verloren. So entschied das...

Koblenz. Autounfälle müssen rechtzeitig der Versicherung gemeldet werden - sonst geht der Schutz durch die Kaskoversicherung verloren. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, wie die Fachzeitschrift "OLG-Report" berichtet. Danach gilt das auch, wenn die Versicherungsbedingungen eine sehr knappe Frist vorsehen (Az.: 10 U 318/08). Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der Versicherung durch die verspätete Schadensanzeige kein Nachteil entstanden ist, komme eine Ausnahme infrage. In dem Fall hatte ein Fahrzeughalter seine Versicherung aus Unwissenheit erst sechs Monate später informiert. Das OLG argumentierte, es liege beim Versicherten, sich über die Fristen zu informieren.