Für die seit kurzem verstärkt angebotenen Cityroller mit Elektromotor besteht fast immer eine Zulassungs- und Versicherungspflicht - wenn die Höchstgeschwindigkeit mehr als sechs km/h beträgt. In der Werbung werde jedoch nur selten ausreichend darüber informiert, warnt der ADAC. Wer mit einem nicht zugelassenen und ungenügend versicherten Elektroroller auf öffentlichen Straßen erwischt wird, riskiere ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und die Beschlagnahme des Gefährts. Rechtlich gelten die Vorschriften wie für Mofas: Mindestalter 15 und eine Prüfbescheinigung sind erforderlich.