Die Kurzzeitpflege entlastet die Familien, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen. Doch auch für Menschen, die nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nicht sofort wieder zu Hause leben können, ist die Kurzzeitpflege ideal: nach Augenoperationen, Schlaganfällen oder Brüchen. Wer nach dem Klinik- und Reha-Aufenthalt noch Kraft schöpfen muss, kann die Kurzzeitpflege in einem Altenheim in Anspruch nehmen. Ab 2015 steht Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe im Jahr für maximal 56 Tage ein Zuschuss in Höhe von bis zu 3224 Euro zur Verfügung. Bei kürzerem Aufenthalt wird anteilig weniger gezahlt. Es werden nur die reinen Pflegekosten übernommen. Unterkunft/Verpflegung sind vom Patienten zu zahlen. Wer nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegekasse ist, muss die Rechnung selbst begleichen.