Gesetzliche Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aus dem Jahr 1972. Ein Zeitarbeitsunternehmen ist ein regulärer Arbeitgeber. Deshalb sind Zeitarbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, haben Kündigungsschutz und Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie bezahlten Urlaub. Zeitarbeitnehmer arbeiten nach einem für die Branche gültigen Tarifvertrag. Damit existieren Standards, unter anderem bei der Bezahlung. Es gibt eine Lohnuntergrenze die regelmäßig angepasst wird. Sie liegt im Westen bei 8,19 Euro, im Osten bei 7,50 Euro pro Stunde.