Fahrgäste müssen in Linienbussen dafür sorgen, dass sie fest stehen. Bei Verletzungen muss das Verkehrsunternehmen nicht haften.

Berlin. Wer sich im Linienbus nicht festhält und bei Bremsmanövern verletzt, trägt die Schuld selbst. Das hat das Landgericht Bonn entschieden. Auf das Urteil (AZ: 5 S 43/12) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Demnach müssen Fahrgäste selbst dafür sorgen, dass sie sicher stehen oder sitzen.
In dem Fall hatte eine Frau während der Fahrt in einem Linienbus gelesen und sich dabei nicht festgehalten. Als der Fahrer bremsen musste, prallte sie gegen eine Haltestange und verletzte sich. Laut dem Urteil müssen die Verkehrsunternehmen in solchen Fällen nicht haften. Fahrgäste in Bahnen und Bussen seien ohne Einschränkungen verpflichtet, für eine ausreichende Sicherung zu sorgen.

Zu solchen Maßnahmen gehört nach Angaben des Verbands der Technischen Überwachungs-Vereine (VdTÜV) auch das Anschnallen in Bussen, sofern Gurte eingebaut sind. Doch haben Passagiere keinen Einfluss auf die Wartung der Busse, um die es laut VdTÜV teils nicht so gut steht: Rund 50.000 Hauptuntersuchungen in den vergangenen zwei Jahren ergaben, dass etwa jeder sechste Bus (15,2 Prozent) in Deutschland erhebliche Mängel aufweist. Das geht aus dem Bus-Report 2012 hervor, den der VdTÜV in Berlin vorgestellt hat.
Fahrgäste seien zwar keine Sachverständigen, doch könnten sie sich vor Reiseantritt einen Eindruck verschaffen, wie viel Wert ein Busunternehmen auf Sicherheit lege, sagte VdTÜV-Sprecher Johannes Näumann. „Sie können dort zum Beispiel anrufen und sich nach der Wartung der Fahrzeuge erkundigen”. Zudem könnten sie einen Blick auf das Reifenprofil werfen, nach Rostflecken suchen oder sich davon überzeugen, dass genügend Feuerlöscher oder Nothammer an Bord seien.

Per Gesetz müssen Busfahrer vor Fahrtantritt überprüfen, dass alle sicherheitsrelevanten Komponenten wie die Beleuchtung oder die Bremsen einwandfrei funktionieren, so der VdTÜV.