Rund um die Feiertage werden viele gefärbte Eier verkauft. Diese seien von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen und oft aus Käfighaltung.

Bonn. Der Deutsche Tierschutzbund verweist zu Ostern auf eine Lücke in der Kennzeichnung von Eiern. Gekochte und gefärbte Eier seien von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, erklärte die Organisation am Montag in Bonn. Diese Lücke nutze die Lebensmittelindustrie und verwende häufig Eier mit einer Drei, also Eier aus Käfighaltung.

Vorsicht sei auch bei Lebensmitteln wie Backmischungen, Fertigkuchen und Keksen geboten, erklärten die Tierschützer weiter. Auch hier seien häufig Eier aus Käfighaltung enthalten. Der Tierschutzbund appelliert daher an Verbraucher, nur bunte Eier zu verwenden, die ausdrücklich aus Bio-, Freiland oder Bodenhaltung stammten – oder Eier selber zu färben.

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Seit 2004 müssen in Deutschland rohe Eier mit einem Stempel auf der Schale gekennzeichnet werden: 0 heißt Bio-, 1 Freiland-, 2 Boden- und 3 Käfighaltung.