Spätestens zum 21. Dezember ist es soweit: Dann müssen alle Versicherungen einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten.

Berlin. Frauen und Männer werden bei Versicherungen bald gleichgestellt. Ab dem 21. Dezember dürfen die Versicherer keine Tarife mehr anbieten, die beide Geschlechter ungleich behandeln. Denn das sei diskriminierend und daher mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union nicht vereinbar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im März 2011 (Rechtssache C-236/09). Verbraucher sollten die Entscheidung für eine Versicherung allerdings nicht von den neuen Tarifen abhängig machen.

„Mit der Einführung von Unisextarifen wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft aufgeweicht, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung“, sagt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. „Bisher hatten die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, für Männer und Frauen die unterschiedlichen Risiken zu berücksichtigen und für ein geringeres Risiko auch nur eine niedrigere Prämie in Rechnung zu stellen.“ Doch das ist nun bald vorbei.

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Auswirkungen wird die Entscheidung der Luxemburger Richter vor allem für die Risikoabsicherung und Altersvorsorge haben. Für Renten- oder Lebensversicherungen, aber auch für Kraftfahrzeug-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- sowie die private Krankenversicherung wird es spätestens ab Ende des Jahres nur noch einheitliche Tarife geben.

Nach einer Studie des britischen Beratungsunternehmens Oxera, die der GDV in Auftrag gegeben hat, werden Verbraucher das spüren: Je nach Versicherungsprodukt werden sich die Prämien mal für Frauen, mal für Männer erhöhen. So müssen Männer laut der Studie in der privaten Rentenversicherung im Schnitt 5 Prozent weniger Leistung in Kauf nehmen. Frauen müssen hingegen in der Risikolebensversicherung Prämienerhöhungen um mindestens 30 Prozent akzeptieren. Für junge Frauen erhöht sich der Kasko-Schutz der Kfz-Versicherung um 11 Prozent.

Verbraucherschützer halten solche Aussagen aber noch nicht für aussagekräftig. Zwar könnten steigende Beiträge nicht ausgeschlossen werden, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. „Doch was das im Einzelnen für die Höhe der Tarife bedeutet, ist derzeit noch schwer einzuschätzen.“ Denn die meisten Versicherungen haben noch keine einheitliche Tarifstruktur im Programm, auch wenn es schon erste Unisex-Angebote gibt.

Kunden sollten sich daher jetzt von Versicherungsmaklern oder plakativen Werbebotschaften nicht verunsichern lassen. „Die Entscheidung für eine Versicherung sollte man nicht von den kommenden Tarifen abhängig machen“, empfiehlt Rudnik. „Gerade wenn es um die Absicherung von Risiken geht, sollte man nicht warten, weil man möglicherweise später ein paar Euro sparen kann. Schließlich geht es darum, heute gut versichert zu sein.“

Ausschlaggebend für ein bestimmtes Versicherungsprodukt sollte immer der persönliche Bedarf sein, findet auch Heide Härtel-Herrmann vom Frauenfinanzdienst in Köln. Ihr Beispiel: Wer die Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung von den Unisex-Tarifen abhängig mache, riskiere, dass er in der Zwischenzeit erkrankt und dann keinen oder nur noch sehr teuren Schutz bekommt.

Nach Ansicht der Versicherungsexpertin sollten Frauen aber bei der Planung ihrer Altersvorsorge genau prüfen, welche Angebote derzeit auf dem Markt sind und dabei auch nach Unisex-Tarifen Ausschau halten. „Denn je größer die Auswahl, desto besser ist es.“ Im Einzelfall könne es sich sogar lohnen, mit der Entscheidung für ein Produkt noch eine Weile zu warten. „Denn die Unisex-Tarife werden sich im Bereich der Altersvorsorge für Frauen positiv auswirken“, vermutet Härtel-Herrmann.

Grundsätzlich sollten Verbraucher bei der Suche nach einer passenden Versicherung auf die Bedingungen achten. „Der Kunde muss prüfen, ob der Vertrag seinen Bedürfnissen entspricht“, erklärt Rudnik. Zudem lohne sich ein Preisvergleich. So seien etwa Risikolebensversicherungen bei Direktversicherern oft wesentlich günstiger. „Da kann man viel sparen, nicht unbedingt mit Unisex-Tarifen.“

Laufende Verträge werden von der Umstellung auf geschlechtsneutrale Tarife nicht betroffen sein. „Die Bundesregierung hat noch einmal klargestellt, dass die Änderung nur ab dem 21. Dezember begründete Versicherungsverhältnisse betrifft“, stellt GDV-Sprecher Suliak klar.

Info: Versicherungsverträge können widerrufen werden

Wer kurz nach dem Abschluss mit seiner Versicherung unzufrieden ist, kann den Vertrag widerrufen. Laut Stiftung Warentest gilt dafür eine Frist von 14 Tagen. Eine Renten- oder eine Lebensversicherung kann sogar innerhalb von 30 Tagen wieder aufgelöst werden.