Eine Grundrechtsbeschwerde deutscher Vertriebener gegen Polen ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die 23 deutschen...

Straßburg. Eine Grundrechtsbeschwerde deutscher Vertriebener gegen Polen ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die 23 deutschen Beschwerdeführer, vertreten durch die Preußische Treuhand, hatten wegen ihrer Vertreibung von ihrem Grundbesitz während des Zweiten Weltkriegs eine Verletzung des Grundrechts auf Eigentum geltend gemacht. Der heutige polnische Staat habe seinerzeit keine rechtliche oder faktische Kontrolle über diese damals zu Deutschland gehörigen Territorien gehabt, hieß es in der Entscheidung.