Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei abermals in drei Fällen wegen Folter verurteilt. Die Straßburger Richter wiesen Ankara an, zwei Klägern im Alter von 47 und 36 Jahren sowie dem Bruder des mittlerweile verstorbenen dritten Opfers insgesamt 36 500 Euro an Schmerzensgeld zu zahlen, weil sie in Polizeigewahrsam verprügelt wurden.