LEIPZIG. Feta" darf sich künftig nur noch der Käse nennen, der aus Milch von Schafen und Ziegen bestimmter Regionen Griechenlands hergestellt wurde. Darauf hat die Verbraucherzentrale Sachsen hingewiesen. Liebhaber von Feta aus anderen Ländern müssen sich an Produktnamen wie "Käse in Salzlake gereift", "Bulgarischer Schafskäse in Salzlake gereift" oder "Schafskäse aus pasteurisierter Schafsmilch in Salzlake gereift" gewöhnen. Grund ist der Antrag Griechenlands auf Eintrag dieser Spezialität in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen. Eine fünf Jahre alte Übergangsfrist ist jetzt abgelaufen. Andere EU-Ländern scheiterten mit ihren Käse-Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof.