STRASSBURG. Eine Schulangestellte in Großbritannien hat mit Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Überwachung ihres dienstlichen Internet-Anschlusses und Telefons auf private Nutzung geklagt. Die Überwachung durch den Schulleiter sei ein Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens, hieß es in dem Urteil. Die Klägerin erhält 3000 Euro Schadenersatz.