Karlsruhe.

Sieben von der Bundestagswahl ausgeschlossene Vereinigungen sind mit ihren Beschwerden gegen diese Entscheidung gescheitert. Damit treten zu der Wahl am 24. September unverändert die 48 Parteien an, denen der Bundeswahlausschuss am 6. und 7. Juli die Zulassung erteilt hatte. (Az. 2 BvC 1/17 u. a.) 24 Vereinigungen waren von dem Ausschuss abgelehnt worden, weil sie die Anmeldefrist verpasst oder andere formale Auflagen nicht erfüllt hatten. Dagegen wehrten sich unter anderem die Sächsische Volkspartei oder die Vereinigung Plattdüütsch Sassenland – Allens op Platt oder Der Blitz.