Wiesbaden.

Im Ausland lebende Deutsche müssen einen Antrag stellen, wenn sie bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben möchten. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis zum 3. September bei der Heimatgemeinde eingegangen sein, teilte der Bundeswahlleiter am Dienstag in Wiesbaden mit. Wer im Ausland lebt und noch mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist, braucht für den Urnengang am 24. September lediglich Briefwahlunterlagen zu beantragen.