Berlin.

Betreiber von öffentlichen Wlan-Hotspots müssen künftig keine rechtlichen Unsicherheiten mehr befürchten. Der Bundestag hat dafür am Freitag eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Die sogenannte Störerhaftung ist damit weitgehend vom Tisch. Bislang befanden sich Betreiber öffentlicher Wlan-Netze wie Cafés, Restaurants oder Hotels in einer rechtlichen Grauzone. Sie konnten dafür belangt werden, wenn Hotspot-Nutzer etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal heruntergeladen haben.

Anbieter müssten ihren Hotspot künftig weder verschlüsseln noch brauchten sie eine Vorschaltseite, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie müssten auch die Identität ihrer Nutzer nicht überprüfen. „Das ist ein wichtiger Baustein der Digitalen Agenda.“ Das dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes war über ein Jahr lang hart umstritten. Es soll vor allem die Verbreitung von kostenlosen Hotspots in Deutschland vorantreiben. Trotzdem bleibe geistiges Eigentum angemessen geschützt, betonte Zypries. Das Gesetz sieht nun vor, dass bei wiederholtem Missbrauch Seiten auf Forderung von Rechteinhabern leichter gesperrt werden können. „Das verhindert, dass eine Rechtsverletzung sich wiederholt.