Berlin.

In seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag weitreichende Beschlüsse und Gesetze verabschiedet. Eine Auswahl:

Tausende homosexuelle Justizopfer werden rehabilitiert. Als finanzielle Entschädigung sind laut dem einstimmig verabschiedeten Gesetz pro Person pauschal 3000 Euro vorgesehen sowie 1500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis. Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) hatte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt. Auf seiner Basis wurden nach Schätzungen 64.000 Menschen verurteilt. Von der Rehabilitierung ausgeschlossen sind Betroffene, wenn sie wegen sexueller Handlungen mit unter 16-Jährigen verurteilt wurden.

Die Lockerung des seit 1964 bestehenden Verbots von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen soll für mehr Transparenz bei den obersten Bundesgerichten sorgen. Erlaubt ist künftig zumindest die Übertragung von mündlichen Verhandlungen in einen Arbeitsraum für Medienvertreter, was bisher ebenfalls nicht zulässig war. Die Reform schafft ferner die Möglichkeit, Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung vollständig aufzuzeichnen.

Für Kinder psychisch kranker Eltern soll es Verbesserungen geben. Der Bundestag verabschiedete einstimmig eine entsprechende interfraktionelle Entschließung. Danach soll die Bundesregierung noch einmal genau prüfen, wie die Hilfssysteme zusammenwirken und wo Nachbesserungen erforderlich sind. So wird zum Beispiel eine Reha für ein suchtkrankes Elternteil von der Rentenversicherung bezahlt. Über Kosten für die Betreuung des Kindes in dieser Zeit wird jedoch gestritten. Laut Entschließung soll eine Arbeitsgruppe der zuständigen Bundesministerien sowie relevanter Fachverbände und Experten eingerichtet werden. Sie soll auch prüfen, inwieweit das Präventionsgesetz in Anspruch genommen werden kann.

Die ärztliche Zwangsbehandlung psychisch Kranker ist künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen möglich. Damit wird eine Regelungslücke geschlossen, die das Bundesverfassungsgericht beanstandet hatte.