Berlin.

Extremistische Parteien können künftig von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden. Mit der Mehrheit von 502 Stimmen stimmte der Bundestag in Berlin für eine entsprechende Grundgesetzänderung. Parteien, „die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen“, kann damit künftig der Geldhahn zugedreht werden. Darüber entscheiden muss das Bundesverfassungsgericht.