Berlin.

Gefährlichen Islamisten kann künftig zur besseren Überwachung eine elektronische Fußfessel angelegt werden. Das sieht die am Freitag vom Bundesrat angenommene Novelle des BKA-Gesetzes vor. Demnach kann das Bundeskriminalamt (BKA) potenzielle Gefährder zum Tragen des Ortungsgerätes verpflichten. Diesen Verdächtigen kann verboten werden, sich von ihrem Wohnort zu entfernen. Allerdings kann das BKA eine Fußfessel nur verfügen, sofern für die Person keine Landespolizei zuständig ist.