Berlin.

Mit einer Reihe von Sicherheitsgesetzen soll der Schutz vor Terrorangriffen in Deutschland verbessert werden. Der Bundestag hat dem Bundeskriminalamt den Einsatz von Fußfesseln bei sogenannten Gefährdern erlaubt. Zudem verabschiedeten die Parlamentarier ein Gesetz, mit dem verurteilte extremistische Straftäter nach ihrer Haftentlassung ebenfalls mit einer Fußfessel überwacht werden können.