Berlin.

Bei der Identitätsprüfung von Asylbewerbern soll das Bundesamt für Migration (BAMF) nach Plänen der Bundesregierung auch Zugriff auf deren Handydaten bekommen. Doch bevor der Bundestag demnächst über den Gesetzentwurf entscheidet, erhebt jetzt die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, schwere Bedenken: Sie habe Zweifel, dass dieser massive Eingriff in Grundrechte verfassungsgemäß sei, warnt sie in einem Schreiben an den Bundestag, das dem Abendblatt vorliegt.

Auf den Mobiltelefonen der Flüchtlinge lägen eine Fülle teils höchst persönlicher Daten, auch unbeteiligte Kontaktpersonen würden durch die Auswertung erfasst – bis hin zu Rechtsanwälten. Andererseits ließen sich mit den Handydaten allenfalls Indizien für eine Identität sammeln, erklärte die Datenschutzbeauftragte. Die geplante Regelung sei damit unverhältnismäßig und verstoße gegen Vorgaben des Grundgesetzes. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl warnte sogar, der entsprechende Gesetzentwurf schaffe den „gläsernen Flüchtling“. Mit dem systematischen Auslesen von Handydaten „erfolgt ein Ausspähen, das verfassungswidrig ist“.

Das BAMF betont dagegen, Handydaten könnten schnell und unkomplizierte wichtige Hinweise zur Plausibilität von Angaben der Asylsuchenden geben, etwa mit Blick auf die verwendeten Sprachen oder auf Geodaten von gespeicherten Fotos. Die Behörde verteidigte deshalb die geplante Befugnis und betonte, auf die Daten solle nur zugegriffen werden, wenn jemand keine gültigen Papiere besitze – dies ist nach früheren BAMF-Angaben bei 60 Prozent der Asylbewerber der Fall. Das Auslesen von Handydaten ist bisher nur bei Verdacht auf Straftaten möglich.