Berlin. Kanzleramtschef: Bisherige Regelung reicht aus, da Türken Staatsbürgerschaft aufgeben

Angesichts der erneuten Diskussion über den Doppelpass hat sich Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) gegen Änderungen am Staatsbürgerrecht ausgesprochen. „Es ist ja jetzt schon so, dass erwachsene türkischstämmige Bürger die deutsche Staatsbürgerschaft nur erhalten, wenn sie zuvor die türkische Staatsbürgerschaft aufgeben“, sagte Altmaier dieser Zeitung.

Bis zum Jahr 2000 gab es eine Sonderklausel, die den in Deutschland lebenden Türken den Doppelpass ermöglichte. Die sogenannte Inlandsklausel sah vor, dass jemand seine deutsche Staatsbürgerschaft bei der Annahme einer neuen Nationalität nur dann aufgeben musste, wenn er weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. Diese Klausel wurde jedoch vom Gesetzgeber im Jahr 2000 gekippt, nachdem zahlreiche Neubürger sie ausgenutzt hatten, um eine Doppelstaatsbürgerschaft zu erlangen. Türken ließen sich ausbürgern, wurden Deutsche und stellten dann aber nach einer angemessenen Wartezeit den Antrag auf Wiedereinbürgerung in der Türkei. Wie viele Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit nach geltendem Recht verloren haben, weil sie zu Unrecht eine weitere beantragt haben, wissen die Behörden allerdings nicht genau. Die Türkei etwa teilt ihre Informationen aus den Melderegistern nicht mit den deutschen Ämtern.

Die Diskussion über den Doppelpass ist aufgrund des Streits über das türkische Verfassungsreferendum neu entbrannt. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer sagte, wer sich in der Innenpolitik seines Herkunftslandes engagieren wolle, könne dies dort tun. Er fordert daher die Rückkehr zum sogenannten Optionsmodell, wonach sich die Kinder von Migranten für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.