Berlin. BAMF benötigte zuletzt im Schnitt 8,1 Monatebis zur Entscheidung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) braucht immer länger, um Asylverfahren abzuschließen. Im vierten Quartal 2016 dauerte es im Schnitt 8,1 Monate, bis über einen Asylantrag entschieden wurde. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Parlamentsanfrage hervor, die dieser Zeitung vorliegt. Im gesamten Jahr 2016 brauchte das BAMF durchschnittlich 7,1 Monate. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 lag der Durchschnittswert bis zu einem Entscheid noch bei 5,2 Monaten.

Auch bei der Abarbeitung der „Altfälle“ kommt das BAMF nicht voran: 58.848 Menschen warteten Ende 2016 mehr als 18 Monate auf ihren Asylentscheid. Ende 2015 lag die Zahl noch bei 46.066 „Altfällen“. Zudem vergingen 2016 zwischen dem Tag der Einreise und der Asylantragstellung im Schnitt 5,9 Monate.

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, übt massive Kritik. „In der Realität des Jahres 2016 mussten Asylsuchende mehr als ein Jahr auf eine Entscheidung des BAMF warten“, sagte Jelpke, die die Anfrage stellte, dieser Zeitung. Viele Schutzsuchende würden sogar über Jahre im Unklaren belassen und zur Untätigkeit gezwungen. „Das ist für die Betroffenen völlig unzumutbar und für die Aufgabe ihrer Integration eine Riesenbürde“, sagte Jelpke. „Statt steter Gesetzesverschärfungen hätte es hier wirksamer Entlastungsregelungen für das BAMF bedurft, etwa eine Altfallregelung für seit Längerem anhängige Fälle.“

Vor allem Menschen aus Somalia (17,3 Monate), der Türkei (16,3 Monate) und der Russischen Föderation (15,6 Monate) mussten überdurchschnittlich lange auf einen Asylentscheid warten. Syrer bekamen im Schnitt nach 3,8 Monaten einen Bescheid. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mussten 2016 im durchschnittlich 8,3 Monate auf eine Entscheidung warten.

649 Kinder und Jugendliche an der Grenze zurückgewiesen

Aus der Statistik geht zudem hervor, dass im vergangenen Jahr 8486 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kamen. 649 von ihnen wurden an der Grenze von der Bundespolizei zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Dies geschah vor allem an der Grenze zu Österreich. Besonders junge Menschen aus Afghanistan (278) durften nicht nach Deutschland einreisen.

Jelpke kritisiert diese Praxis als „unverantwortlich und rechtswidrig“. Es sei ein „Skandal und mit dem Vorrang des Kindeswohls nach der UN-Kinderrechtskonvention in keiner Weise vereinbar, wenn 2016 fast 650 unbegleitete Kinder und Jugendliche an den bundesdeutschen Grenzen zurückgewiesen wurden“, sagte die Innenexpertin. 2015 wurden lediglich 31 unbegleitete Minderjährige an der Grenze zurückgewiesen oder zurückgeschoben.