Berlin.

Nach langem Tauziehen um die staatliche Unterstützung von Kindern von Alleinerziehenden haben sich Bund und Länder am Montag auf einen Kompromiss verständigt. So soll das Alter der Kinder, bis zu dem der Staat für den Unterhalt aufkommt, wenn der Partner nicht oder nicht genügend bezahlt, von derzeit zwölf auf 18 Jahre angehoben werden. Zudem soll die Begrenzung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses auf sechs Jahre wegfallen. Hierdurch können nach Angaben des Bundesfamilienministeriums 46.000 Kinder zwischen sechs und zwölf weiter auf diese Leistung zählen.

„Das ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) in Berlin. Finanziert werden soll die Neuerung zu 40 Prozent vom Bund und zu 60 Prozent von den Ländern. Bislang hat sich der Bund mit 33,5 Prozent an den Kosten beteiligt. Die Neujustierung des Unterhaltsvorschusses wird auf insgesamt 350 Millionen Euro veranschlagt. In Kraft treten soll die Reform zum 1. Juli, rückwirkende Zahlungen gibt es nicht. Ursprünglich war von Ministerin Schwesig die Ausweitung und Zahlung der Leistung bereits zum 1. Januar 2017 vorgesehen. Die Reform ist seit längerem geplant und war bereits vom Bundeskabinett gebilligt, bevor die Länder wegen befürchteter Mehrkosten das Vorhaben ins Stocken brachten.