Kopenhagen.

Ein Jahr nach Annahme des umstrittenen Schmuckgesetzes in Dänemark hat die Polizei davon kaum Gebrauch gemacht. Im Januar 2016 hatte das Parlament ein Gesetz verabschiedet, wonach die Polizei Flüchtlingen Bargeld und Wertgegenstände wie Schmuck mit einem Wert von über 10 000 Kronen (rund 1350 Euro) abnehmen darf. Damit sollen Asylbewerber ihren Aufenthalt in Dänemark mitfinanzieren. Nur viermal hat die Polizei seitdem Geld von Asylbewerbern beschlagnahmt – insgesamt 117.600 Kronen (rund 15.800 Euro).