Strassburg.

Muslimische Schülerinnen können grundsätzlich zur Teilnahme an einem gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen verpflichtet werden. Das staatliche Interesse, ausländische Schüler zu integrieren und ihnen die heimischen Gebräuche und Werte zu vermitteln, habe Vorrang vor dem Wunsch der Eltern, die Kinder aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht auszuschließen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Schweizer Fall.

Die Straßburger Richter sind damit im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung. Im konkreten Fall weigerten sich die in Basel lebenden muslimischen Eltern, ihre beiden Töchter in der Schule zum verpflichtenden gemeinsamen Schwimmen mit Jungen und Mädchen zu schicken. Die Schweizer Behörden boten an, dass die Schülerinnen einen sogenannten Burkini tragen können, einen islamkonformen Ganzkörperbadeanzug. Als die Eltern kein Einsehen hatten, mussten sie eine Geldbuße in Höhe von umgerechnet 1.292 Euro zahlen.

Die Straßburger Richter urteilten, dass die Schweiz damit nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe.