Strassburg.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat eine weitere Beschwerde im Zusammenhang mit dem Putschversuch in der Türkei als unzulässig zurückgewiesen. Geklagt hatte ein Schuldirektor, der erst suspendiert und dann später aufgrund eines Notstandsdekrets entlassen worden war. Er hätte eine Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts abwarten müssen, entschieden die Richter.