Längeres Arbeiten im Alter soll attraktiver werden – zum Nutzen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Bundestag verabschiedete das sogenannte Flexi-Renten-Gesetz. Begleitend solle die Gesundheitsvorsorge verbessert werden. Künftig wird die Möglichkeit verbessert, ab dem 63. Lebensjahr – vor Erreichen der Regelaltersgrenze – eine Teilzeitarbeit mit einer Teilrente zu ergänzen. Zur vorgezogenen Rente ab 63 können jährlich 6300 Euro ohne Abzüge hinzuverdient werden. Darüberhinausgehende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.