Bonn.

Der Einzelhandel hält sich offenbar weitgehend an das Mindestlohngesetz. Das ergab eine bundesweite Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dabei hätten die Prüfer „keine wesentlichen Verstöße“ gegen die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde festgestellt. In einigen Fällen seien ausländerrechtliche Verstöße, Urkundenfälschung, Leistungsbetrug und das Vorenthalten von Sozialversicherungs-beiträgen aufgedeckt worden.