Hamburg/Bonn.

Die Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Satiriker Jan Böhmermann (35) kommt am 2. November in Hamburg vor Gericht. Die Zivilkammer des Landgerichts werde sich in einer mündlichen Verhandlung mit dem Streit um das Gedicht „Schmähkritik“ befassen. Eine Entscheidung sei an diesem Tag nicht zu erwarten, teilte ein Gerichtssprecher mit. Für die Urteilsverkündung werde es einen weiteren Termin geben. Erdogan will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird.

Auf Antrag Erdogans hatte das Hamburger Landgericht bereits am 17. Mai eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Böhmermann erlassen. Böhmermann darf den größeren Teil seines Gedichts, das er am 31. März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen hatte, damit nicht wiederholen. Bei dem Beschluss ging es um Passagen, die Erdogan dem Gericht zufolge angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16). Im Fall einer Zuwiderhandlung droht Böhmermann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Neben dem Presseverfahren in Hamburg läuft in Mainz noch ein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Dies wurde möglich, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erteilt hatte.

Die Deutsche Welle (DW) verklagt unterdessen die türkische Regierung wegen eines beschlagnahmten Interviews. Der Sender habe beim Zivilgericht in Ankara Klage auf Herausgabe des Videomaterials eingereicht, erklärte die Deutsche Welle in Bonn. Der türkische Sportminister Akif Kilic hatte DW-Moderator Michel Friedman am 5. September in Ankara ein Interview gegeben. Unmittelbar nach dem Gespräch ließ er das Videomaterial beschlagnahmen. Moderator Friedman stellte in dem Interview laut Deutscher Welle Fragen zum Putschversuch im Juli, zu den folgenden Massenentlassungen und Verhaftungen, zur Lage der Presse sowie zur Stellung der Frau. Die Themen seien dem Ministerium vorab mitgeteilt worden.