Berlin.

Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ bei Sexualstraftaten kann in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin der Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen zu. Die Bestrafung eines Täters hängt künftig nicht mehr davon ab, ob er Gewalt oder Drohungen angewendet hat. Dem Gesetz zufolge kann künftig auch sexuelle Belästigung, das Grapschen, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.