Berlin.

Die interne juristische Einschätzung der Bundesregierung im Fall des Satirikers Jan Böhmermann darf nicht veröffentlicht werden. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, stuft das Verwaltungsgericht Berlin den Inhalt des Dokuments als Verstoß gegen die Unschuldsvermutung ein, sollte der Inhalt bekannt werden. Die Zeitung hatte zuvor einen gerichtlichen Eilantrag gestellt. Böhmermann habe ein „schützenswertes berechtigtes Interesse daran, keiner Vorverurteilung ausgesetzt zu sein“, zitiert das Blatt aus dem Beschluss.