Berlin.

Mit einer Reform der Betriebsrenten will die Bundesregierung die Haftungsregeln für Unternehmen lockern. Das Bundesfinanz- und das Bundesarbeitsministerium verständigten sich nach Informationen der „Stuttgarter Zeitung“ und der „Stuttgarter Nachrichten“ darauf, dass Unternehmen künftig nicht mehr für die Betriebsrenten einstehen müssen. Kleine und mittlere Betriebe sehen das geltende Recht als Hindernis. Sie bieten in vielen Fällen keine Betriebsrenten an, weil sie das Haftungsrisiko scheuen. Eine Sprecherin des Arbeitsminsteriums wies zurück, dass es eine Einigung gäbe. Die Verhandlungen zwischen den Ministerien seien aber auf einem gutem Weg, sagte sie.

Nach der jetzigen Rechtslage haftet ein Betrieb über Jahrzehnte dafür, dass die Betriebsrente gezahlt wird. In der Regel sind die Unternehmen dem Bericht zufolge zwar abgesichert. Das Risiko liegt zunächst bei den Pensionskassen oder Versicherungen, für die es wiederum eigene Sicherungseinrichtungen gibt. Falls alle Stricke reißen, haftet allerdings der Arbeitgeber. Die Wirtschaftsverbände argumentieren, dies schrecke die Betriebe ab. „Es geht um eine neue Form der betrieblichen Altersvorsorge, die negative Wirkungen von Garantien vermeidet“, zitieren die Zeitungen Verhandlungskreise.