London/Brüssel.

Ohne die Briten wird die Europäische Union nur noch 27 Mitglieder haben. Zum ersten Mal in ihrer Geschichte wächst die Gemeinschaft nicht, sondern schrumpft. Die wichtigsten Begriffe zum EU-Austritt:

Europäische Union: Die ersten europäischen Länder, die sich 1951 zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit entschlossen, waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Mittlerweile gehören 28 Länder zur EU, zuletzt trat Kroatien bei. 19 Länder haben den Euro als Währung eingeführt – sie bilden die Euro-Zone. Alle anderen EU-Länder, auch die Briten, haben ihre Währung behalten.

Paragraf 50: Will ein EU-Mitglied aus der Gemeinschaft austreten, greift Paragraf 50 des EU-Vertrags. Danach muss das austrittswillige Land zunächst seine Absicht dem Europäischen Rat mitteilen, danach handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und regelt den Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union. Besteht zwei Jahre nach der Austrittserklärung immer noch kein Abkommen, wird der Austritt auch ohne Abkommen wirksam. Ausnahme: Die Union und der betroffene Staat beschließen gemeinsam eine Fristverlängerung.

Brexit: Der Begriff Brexit setzt sich aus den englischen Wörtern „Britain“ für Großbritannien und „Exit“ für Ausgang/Austritt zusammen. Anders als bei der Wortschöpfung Grexit, bei der es um den Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone geht, meint Brexit das vollständige Ende der EU-Mitgliedschaft.

Nicht-EU-Staaten: Großbritannien würde nach einem Brexit zur Gruppe der Nicht-EU-Staaten gehören – dazu zählen u. a. die Schweiz, Norwegen und Serbien.

Wirtschaftsmacht: Die Briten laufen Gefahr, durch den Brexit den Zugang zum europäischen Binnenmarkt und damit zum größten gemeinsamen Wirtschaftsraum der Welt zu verlieren. Im letzten Jahr betrug das Bruttoinlandsprodukt der EU 14,3 Billionen Euro.