Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Forderung der Linken nach mehr Rechten für die Opposition im Bundestag zurückgewiesen. Der verfassungsrechtliche Grundsatz effektiver Opposition umfasse kein Gebot spezifischer Oppositionsfraktionsrechte, entschied der zweite Senat in Karlsruhe. Die Linksfraktion wollte eine Grundgesetzänderung erzwingen. Die beiden Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken stellen 127 der 630 Abgeordneten (20 Prozent). Das reicht nicht, um gegen CDU, CSU und SPD im Grundgesetz verankerte Minderheitsrechte wahrzunehmen, für die ein Viertel der Abgeordneten nötig ist.