Berlin . Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles: Leistungsansprüche sollen drastisch begrenzt werden

    Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Sozialhilfeanspruch für Ausländer aus anderen EU-Staaten massiv beschränken: EU-Bürger sollen künftig grundsätzlich von Hartz-IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Das ist nach Informationen des Hamburger Abendblatts Kern eines Gesetzentwurfs, den das Arbeitsministerium jetzt erarbeitet hat und der nun in die Ressortabstimmung geht.

    Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren verfestigt hat, sollen EU-Bürger einen Anspruch auf diese Leistungen haben – diese absichtlich hoch angesetzte Hürde soll Fehlanreize vermeiden.

    Mit der Neuregelung reagiert Nahles auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). Es hatte vor wenigen Monaten in zwei Entscheidungen festgelegt, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland zwingend Anspruch auf Sozialhilfe haben. Dagegen laufen die Kommunen, die für die Sozialhilfe aufkommen, jetzt Sturm. Städte und Gemeinden fürchten zusätzliche Milliardenkosten und drängen auf eine Abhilfe durch den Gesetzgeber. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt hat bereits vor einem „großen Einfallstor für Armutsmigration aus osteuropäischen Ländern“ gewarnt.

    Auch Nahles sieht die Notwendigkeit, Kommunen vor der Überforderung zu bewahren, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen. Dem Abendblatt hatte sie vor wenigen Wochen gesagt: „Es kann nicht sein, dass jemand innerhalb der EU nur umziehen muss, um volle Sozialleistungen eines anderen Landes zu erwerben – obwohl es ein leistungsfähiges Sozialsystem auch in seinem Herkunftsland gibt.“

    Mit dem Gesetzentwurf, der nur drei Monate nach dem jüngsten Urteil des Bundessozialgerichts vorliegt, reagiert die Ministerin nun schnell. Für EU-Bürger, die künftig von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wird mit dem Gesetz ein neuer Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen eingeführt: Längstens für vier Wochen sollen die Betroffenen Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft , Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zugleich erhalten sie ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten.

    Von der Gesetzesänderung erhofft sich die Regierung eine deutliche Lenkungswirkung. Die Erwartung ist, dass durch den Leistungsausschluss die Zahl der EU-Bürger mit Sozialhilfeanspruch in Zukunft gering bleiben oder zurückgehen wird.