Berlin/Wien.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Griechenland Hilfe in der Flüchtlingskrise zugesichert und ein Ende der „Politik des Durchwinkens“ gefordert. Nach einem Gespräch mit dem kroatischen Regierungschef Tihomir Orešković in Berlin pochte Merkel darauf, die Krise mit Tausenden festsitzenden Flüchtlingen an der Grenze zwischen Mazedonien und Griechenland vor Ort zu lösen. Nur so könne eine Rückkehr zum Schengensystem der offenen Binnengrenzen erreicht werden. „Es gibt Übernachtungsmöglichkeiten auch in Griechenland. Die müssten auch von den Flüchtlingen genutzt werden“, sagte Merkel. Sie lehnt eine direkte Aufnahme von Flüchtlingen durch Deutschland wie im vergangenen Jahr ab. Die Lage an der mazedonisch-griechischen Grenze sei nicht mit der Situation in Ungarn im September zu vergleichen, sagte Merkel. Es gebe heute Aufnahmezentren in Griechenland.

Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann hatte zuvor erklärt, eine „Politik des Durchwinkens werde sein Land nicht akzeptieren“. Österreich sei nicht das „Wartezimmer für Deutschland“. Die Alpenrepublik hat inzwischen eine Kampagne in Kabul und vier großen afghanischen Städten gestartet, um Menschen von einer Flucht nach Europa abzuhalten. Mit Slogans wie „Asyl nur befristet“ und „Kein Familiennachzug ohne Einkommen“ wolle die Regierung über Österreichs Verschärfungen des Asylrechts informieren, sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Griechenland stöhnt unter der zunehmenden Last von Flüchtlingen und Migranten. Athen habe ein EU-Hilfspaket in Höhe von 470 Millionen Euro beantragt, berichtete der griechische Fernsehsender ANT1. Der Plan sehe vor, dass etwa 50.000 Menschen in Aufnahmelagern und weitere 50.000 in einfachen Hotels untergebracht werden sollen.

EU-Richter: Migranten kann der Wohnort vorgeschrieben werden

Derweil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden: Migranten kann der Wohnsitz vorgeschrieben werden, wenn dies der Integration dienen soll. In dem Fall ging es um zwei Syrer, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben. Der Mann und die Frau sind nicht als Asylbewerber anerkannt, genießen aber „subsidiären Schutz“, weil ihre Heimat gefährlich ist. Sie kamen 1998 beziehungsweise 2001 nach Deutschland. Für Menschen aus dieser Gruppe, die soziale Leistungen beziehen, geben die deutschen Behörden den Wohnsitz vor. Die beiden Syrer hatten geklagt, weil in der EU eigentlich das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes gilt. Die Richter erklärten nun, die Auflage könne gerechtfertigt sein.