Berlin .

Bund und Länder wollen die Zuverlässigkeit und Eignung von Wachleuten strenger kontrollieren. Sie reagieren damit auf Übergriffe von Wachleuten gegen Menschen in Asylunterkünften. Das Bundeswirtschaftsministerium legte dazu am Montag ein Papier einer Expertengruppe vor. Sie schlägt vor, das Bewachungspersonal künftig alle drei Jahre zu überprüfen und ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen. So soll leichter festgestellt werden können, ob es über den Betroffenen neue Erkenntnisse gibt, „die seine bei der ersten Prüfung festgestellte Zuverlässigkeit infrage stellen“.

Schon jetzt dürfen die Betreiber eines Bewachungsunternehmens und ihr Personal keine einschlägigen Vorstrafen und Eintragungen im Gewerbezentralregister oder im Bundeszentralregister aufweisen. Künftig soll es eine obligatorische polizeiliche Abfrage über Gewerbetreibende und ihre Mitarbeiter geben; und im Einzelfall ein weitere zusätzlich beim Verfassungsschutz. Das Bewachungsrecht und die Erteilung einer gewerblichen Erlaubnis sollen zudem in allen Ländern einheitlich ausgeübt werden. Bewacher, die keine Genehmigung bekommen haben, sollen nicht mehr einfach auf andere Kommunen ausweichen können.