Karlsruhe.

Polizisten dürfen von Demonstranten, die sie beim Einsatz filmen, nicht unbedingt die Vorlage ihres Personalausweises verlangen. Das sei nur bei konkreter Gefahr zulässig, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Hintergrund war eine am 22. Januar 2011 in Göttingen angemeldete Versammlung. Der Kläger, Mitglied der Göttinger Organisation „Bürger beobachten Polizei und Justiz“, filmte dabei Polizisten. Er musste seinen Ausweis zur Identitätsfeststellung vorlegen.